Erbschaftsverwaltung

Der Anfall einer größeren Erbschaft und die damit verbundenen Obliegenheiten können für Angehörige zuweilen eine erhebliche psychische, zeitliche und mitunter auch finanzielle Belastung darstellen, vor allem wenn es sich um ein komplexeres Vermögen handelt und der Tod unvorbereitet oder überraschend eintritt. Insbesondere unternehmenstragende oder vergleichbar dynamisch strukturierte Nachlässe erfordern anfänglich eine intensive spezifische Fürsorge.

Je stärker der Erblasser selbst zu Lebzeiten persönlich in seinem Unternehmen oder gar in diversen Unternehmungen oder Gesellschaften engagiert war, je größer ist naturgemäß das Vakuum, das er hinterlässt. Der plötzliche Tod ihres Inhabers bedeutet für Unternehmen nicht nur den Verlust von viel Know-how und Erfahrung. Typischerweise hängen auch wichtige Beziehungen, etwa zu Mitgesellschaftern, Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten unmittelbar von der Person des Inhabers ab. Ist dieser von heute auf morgen nicht mehr erreichbar und über einen längeren Zeitraum unklar, wie es mit dem Unternehmen weiter geht, drohen dem Nachlass zuweilen immense, in der Regel irreparable wirtschaftliche Schäden.

Erbende Angehörige verfügen oftmals nicht über das kaufmännische Hintergrundwissen, um die Lücke, die der Erblasserin hinterlässt, adäquat zu schließen. Zuweilen fehlt auch schlicht die Zeit und die hierzu nötige Büroinfrastruktur.

In kaufmännischer, juristischer, zeitlicher und – in Bezug auf die personale und technische Ausstattung – infrastruktureller Hinsicht stellt die Verwaltung komplexer Unternehmernachlässe insbesondere in den ersten Wochen und Monaten nach dem Erbfall vergleichbare Anforderungen wie mittelständische Unternehmens-Insolvenzverwaltungen.

NÖLL NACHLASSVERWALTUNG hat diese Herausforderung angenommen und sich als eine der ersten Kanzleien in Deutschland auf die Übernahme dem entsprechend anspruchsvoller erbrechtlicher Verwaltungstreuhandschaften spezialisiert.

 

Warum Erbschaftsverwaltung?

Erbende Angehörige sind mit der Verwaltung größerer bzw. komplexer Nachlässe zuweilen überfordert, insbesondere wenn diese geschäftlich unerfahren, entfernt ansässig, beruflich stark selbst beansprucht oder aus anderen Gründen nicht in der Lage oder willens sind, sich in einer den jeweiligen Anforderungen entsprechenden Weise um die zuweilen hoch komplexen Nachlassbelange zu kümmern.

Faktisch erschwert wird die private Erbschaftsverwaltung oftmals zusätzlich durch das Vorhandensein mehrerer Miterben. Da in der Erbengemeinschaft das Prinzip der Einstimmigkeit gilt, muss theoretisch in allen wichtigen Fragen zunächst Konsens unter allen Miterben erzielt werden, etwa wenn Investitions-, Fortführungs- oder Verwertungsentscheidungen getroffen werden müssen. Meinungsverschiedenheiten und damit verbundene Verzögerungen im Entscheidungsprozess führen oftmals zu (finanziellen) Reibungsverlusten und können zuweilen sogar eine faktische Handlungsunfähigkeit des Nachlasses heraufbeschwören.

Die Einsetzung eines von allen Beteiligten unabhängigen, allein den Prinzipien der Effizienz und Wirtschaftlichkeit verpflichteten professionellen Erbschaftsverwalters sorgt in entsprechenden Situationen für klare Verhältnisse. Sie ermöglicht dem Erbschaftsverwalter den sofortigen und uneingeschränkten Zugriff auf den kompletten Nachlass auch dann, wenn sich dieser ganz oder in Teilen in der Hand verschiedener Miterben, Erbprätendenten oder dritten Erbschaftsbesitzern befindet. Die treuhänderische Erbschaftsverwaltung ermöglicht so die Zusammenfassung sämtlicher Betriebsmittel und sonstiger Nachlassressourcen in einer Hand. Entsprechend klare Kompetenzverhältnisse sind in den beschriebenen Konstellationen für eine wirtschaftlich bestmögliche Nachlassverwaltung oftmals eine unabdingbare Grundvoraussetzung.

Unser Anspruch ist es, das im Erbgang befindliche Vermögen im Interesse sämtlicher Stakeholder (Miterben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und Nachlassgläubiger) unter wirtschaftlichen Kriterien bestmöglich zu verwalten und die im Erbgang befindlichen Assets bestmöglich zu liquidieren mit dem Ziel, dem oder den Auftraggebern schlussendlich ein größtmögliches, bereinigtes Nettovermögen auskehren zu können.

Weitere Vorteile professioneller Erbschaftsverwaltung

Erben komplexer Vermögen profitieren dabei nicht nur von unserer in einer Vielzahl erfolgreich abgewickelter Unternehmer-Nachlässe gesammelten praktischen Erfahrung und unserem ausgewiesenen erbrechtlichen, erbschaftssteuerlichen, wirtschaftsrechtlichen und kaufmännischen Know-how, sondern auch von einem leistungsstarken „Back-office“ und einem engmaschigen Netz aus erfahrenen Erb- und Restrukturierungsanwälten, nachfolgerechtlich spezialisierten Steuerberatern, branchenerfahrenen Interimsgeschäftsführern sowie einer bestehenden Bürogemeinschaft mit einem Wirtschaftsprüfer und Fachberater für internationales Steuerrecht.

Erben, die sich für eine treuhänderische Erbschaftsverwaltung entscheiden, sparen neben viel (Frei-) Zeit und Nerven- auch den Einsatz eigener Finanzmittel. Denn anders als erbrechtlich beratende Rechtsanwälte verzichten Verwaltungstreuhänder in der Regel auf jede Form von Vorschüssen. Die Vergütung erfolgt in der Regel nachschüssig und ausschließlich aus den Erträgen bzw. Erlösen aus dem verwalteten Treugut.

Procedere

Grundlage einer jeden treuhänderischen Erbschaftsverwaltung ist der Abschluss einer rechtsgeschäftlichen Treuhandvereinbarung, in der sowohl die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse des Erbschaftsverwalters, als auch die Mitwirkungspflichten, Weisungs- und Kontrollrechte sowie Kündigungsmöglichkeiten des Auftraggebers ausführlich dargelegt sind. Flankiert wird diese Vereinbarung entweder durch eine rechtsgeschäftliche, in der Regel notarielle Generalvollmacht.

Alternativ zur „Vollmachtslösung“ kommt in Betracht, die gesamte Erbschaft im Wege eines notariellen Erbschaftsübertragungsvertrages analog §§ 2371, 2385 BGB mit dinglicher Wirkung treuhänderisch auf den Erbschaftsverwalter zu übertragen. Der Erbschaftsverwalter handelt in diesen Fällen nicht nur als Bevollmächtigter, sondern selbständig aus eigenem Recht in eigenem Namen, lediglich im Innenverhältnis zu den Auftraggebern weiter für fremde Rechnung. Die rechtliche Stellung des Erbschaftsverwalters ist in diesem Fall stärker, da er die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in einer die (Mit-) Erben vollständig verdrängenden Weise erwirbt. Dies hat für Erben den Vorteil, jedwede Risiken einer persönlichen Haftung vollumfänglich auf den Erbschaftsverwalter abzuwälzen. Welches Modell im Einzelfall das geeignetere Mittel ist, hängt von verschiedenen Faktoren, u.a. von der Struktur des Nachlasses, aber auch von den persönlichen Vorstellungen des Erben bzw. den Einstellungen innerhalb der Erbengemeinschaft ab.

Kosten

Die Vergütung des Erbschaftsverwalters erfolgt je nach Größe, Struktur und Komplexität des im Erbgang befindlichen Vermögens entweder auf Basis von im Voraus vereinbarten Stundensätzen oder auch erfolgsabhängig, etwa nach dem Vorbild der Insolvenzverwaltervergütung.

Die Stundensätze für anwaltliche, kaufmännische oder finanzwirtschaftliche Mitarbeiter sind abhängig von Größe, Struktur und Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Falles. Die genauen Stundensätze werden jeweils individuell im Vorfeld der Beauftragung vereinbart. In dem Zusammenhang geben wir auch eine ungefähre Einschätzung über den voraussichtlich anfallenden Gesamtaufwand ab.

Unsere Vergütungsansprüche werden in der Regel nachschüssig fällig, zahlbar allein aus Erträgen oder Verwertungserlösen des verwalteten Treugutes.

Bei Vereinbarung von Zeithonoraren haben Auftraggeber in der Regel Anspruch auf eine detaillierte Einzeltätigkeitsübersicht mit mindestens 5-minutengenauer Zeiterfassung. Unsere Stundensätze sind stets fair kalkuliert und stehen garantiert in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Nutzen und Mehrwert unserer Dienstleistung.