Testamentsvollstreckung

Anzahl und Umfang großer Privatvermögen nehmen in Deutschland seit Jahren kontinuierlich zu. Mit zunehmendem Umfang eines dem entsprechenden Nachlasses wächst naturgemäß die Komplexität und damit das Bedürfnis für eine professionelle Nachlass-Auseinandersetzung bzw. Abwicklung. Das Rechtsinstitut der Testamentsvollstreckung bietet Unternehmerpersönlichkeiten die Möglichkeit, bereits lebzeitig eine hierzu geeignete Person für den Fall der Fälle auszuwählen und einzusetzen – den sogenannten Testamentsvollstrecker.
Statistische Erhebungen zeigen, dass bei der Auswahl vom Testamentsvollstrecker oftmals auf Vertrauenspersonen aus dem privaten Umfeld wie den langjährigen Steuerberater, Vermögensverwalter oder Rechtsanwalt zurückgegriffen wird. Mit zunehmender Größe und Komplexität des Nachlasses stoßen solche „semi-professionellen“ Lösungen aber oftmals an Grenzen. Die kaufmännischen, juristischen und nicht zuletzt infrastrukturellen Anforderungen, die an einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu stellen sind, steigen mit jeder Vorkommastelle in der Bilanzsumme erheblich. Dementsprechend ist die Abwicklung komplex strukturierter Nachlässe insbesondere in den ersten Wochen nach einem plötzlichen Erbfall zuweilen ein echter „Fulltime-Job“, der seriöser Weise nur von spezialisierten Profi-Treuhändern mit entsprechend leistungsstarkem BackOffice mit der gebotenen Qualität und Intensität bewerkstelligt werden kann.

Warum professionelle Testamentsvollstreckung?

Die vielfach zu beobachtende Praxis, erbrechtlich beratende Rechtsanwälte oder Notare, die bereits beruflich vorbefasst sind, als Testamentsvollstrecker einzusetzen, begegnet darüber hinaus standesrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Verbot der Übernahme mehrseitiger Treuhandfunktionen in laufendem Mandat gem. § 3 Abs. 1 BORA. Vermögensverwalter und andere Dienstleister als Testamentsvollstrecker einzusetzen, kann schnell Interessenkonflikte heraufbeschwören, die die wirtschaftlichen Interessen des oder der Erben zuweilen massiv gefährden.

Erfolgsfaktoren: Unabhängigkeit und Effizienz

Wir verfügen nicht nur über umfassende erbrechtliche, handels- und gesellschaftsrechtliche sowie kaufmännische und nicht zuletzt steuerliche Kompetenz und Erfahrung mit der Abwicklung komplex strukturierter Nachlässe, sondern bieten darüber hinaus Gewähr für Unabhängigkeit und Objektivität sowie eine strikt am Effizienzprinzip ausgerichtete Nachlassabwicklung bzw. Testamentsvollstreckung.

Kosten der Testamentsvollstreckung

Wie ein Nachlassverwalter hat auch ein professioneller Testamentsvollstrecker Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die – als Nachlassverbindlichkeit – aus dem Nachlass zu bezahlen ist. Art und Höhe der Vergütung der Testamentsvollstreckung sind grundsätzlich frei verhandelbar und insbesondere abhängig von Größe und Struktur des verwalteten Vermögens. In Betracht kommen neben Stundenhonorarvereinbarungen auch erfolgsabhängige Modelle, die eine prozentuale Beteiligung am verwalteten Aktivvermögen oder an dem um die Verbindlichkeiten bereinigten Nachlasswert vorsehen. Gern geben wir einen individuellen Überblick über die Kosten, die durch die Testamentsvollstreckung entstehen.