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Keine Lust auf Streit in der Erbengemeinschaft?

Treuhänderische Erbteilsverwaltung - smarte Exitstrategie für Miterben!

Slide 1.2.
Maßgeschneiderte Lösungen für todesfallbedingte Unternehmenskrisen

Ganzheitliche Sanierungskonzepte zum Erhalt des im Erbgang befindlichen Vermögens UND zum Schutze des Erben-Eigenvermögens

Slide 1.3.
§ 1975 BGB: Erben mit beschränkter Haftung

Wussten Sie, dass Sie eine persönliche Haftung für Nachlassverbindlichkeiten mittels Nachlassverwaltung effizienter, nachhaltiger und kostengünstiger vermeiden können als durch Erbausschlagung?

Slide 1.4.
Komplexe Nachlässe professionell verwaltet

Wir übernehmen bundesweit anspruchsvolle Treuhand-Mandate - für Erben komplexer Vermögen ebenso wie für Nachlassgläubiger und Gerichte!

Nöll Nachlassverwaltung

NÖLL NACHLASSVERWALTUNG ist eine hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei, die in erster Linie auf die treuhänderische Verwaltung anspruchsvoller, in der Regel unternehmenstragender Nachlässe oder Erbteile unter in der Regel komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen fokussiert ist. Wir vereinen umfassendes erbrechtliches, wirtschaftsrechtliches und erbschaftssteuerrechtliches Fachwissen mit kaufmännischer Kompetenz und der praktischen Erfahrung aus über 300 Referenzverfahren, in denen Rechtsanwalt Dr. Mario Nöll in der Vergangenheit als Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter, Erbteilsverwalter oder Testamentsvollstrecker fungiert hat. Das Spektrum erfolgreich abgewickelter Unternehmer-Nachlässe bzw. unternehmenstragender Erbteile reicht von denjenigen einzelkaufmännischer Gewerbetreibender über Freiberufler verschiedenster Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Ingenieure) bis hin zu komplex strukturierten „Mega-Nachlässen“ von Gesellschafter-Geschäftsführern und Vorständen mittelständischer Unternehmen bzw. Konzernen. » Mehr erfahren

Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung ist ein in § 1975 BGB definiertes Rechtsinstitut, das nur von wenigen Spezialisten wirklich beherrscht wird und dementsprechend in der Praxis bis heute vergleichsweise selten genutzt wird.

Tatsächlich bietet die Nachlassverwaltung Erben unübersichtlicher, komplex strukturierter oder anderweit problembehafteter Nachlässe einen sicheren und kostengünstigen Weg, eine drohende Haftung für die im Erbgang befindlichen Verbindlichkeiten wirksam auf den Nachlass zu beschränken. Zugleich wahren Erben mittels Nachlassverwaltung die Chance, von positiven Entwicklungen und dem Verhandlungs- und Verwaltungsgeschick eines professionellen Nachlassverwalters finanziell zu profitieren. » Mehr erfahren

Erbschaftsverwaltung

Der Anfall einer größeren Erbschaft kann für erbende Angehörige zuweilen eine Belastung darstellen, vor allem wenn es sich um ein komplexeres Vermögen handelt und der Tod unvorbereitet oder überraschend eintritt. Insbesondere unternehmenstragende oder vergleichbar dynamisch strukturierte Nachlässe stellen in kaufmännischer, juristischer und zeitlicher Hinsicht hohe Anforderungen und erfordern insbesondere anfänglich eine intensive spezifische Fürsorge. Erbende Angehörige sind mit der Verwaltung solcher Nachlässe zuweilen überfordert, insbesondere wenn diese beruflich stark selbst beansprucht, geschäftlich unerfahren oder räumlich entfernt ansässig sind. Faktisch erschwert wird die private Erbschaftsverwaltung oftmals noch durch das Vorhandensein mehrerer Miterben und das in der Erbengemeinschaft herrschende Einstimmigkeitsprinzip. Dann ist es sinnvoll, die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses einem von allen Beteiligten unabhängigen Spezialisten treuhänderisch zu übertragen. » Mehr erfahren

Erbteilsverwaltung

Hinterlässt der Erblasser mehrere Personen als Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben. In der Erbengemeinschaft gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Gerade die Verwaltung und Auseinandersetzung größerer oder komplexer Nachlässe erfordert insbesondere in den ersten Wochen und Monaten intensive Fürsorge, d.h. permanenten engen Austausch, regelmäßige Besprechungen und Abstimmungen unter allen Miterben. Die Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften stellt vor diesem Hintergrund nicht nur in zeitlicher und mentaler Hinsicht hohe Anforderungen an jeden einzelnen Miterben, sondern birgt zudem erhebliches innerfamiliäres Konfliktpotenzial. » Mehr erfahren

Nachlassinsolvenzverwaltung

Rechtsanwalt Dr. Nöll wird seit dem Jahr 2010 von diversen Insolvenzgerichten, vorwiegend in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, als Sachverständiger und (vorläufiger) Insolvenzverwalter in Nachlassinsolvenzverfahren bestellt. Für Gläubiger ist das Nachlassinsolvenzverfahren in Fällen von Erbausschlagungen wegen Überschuldung oftmals die einzige Möglichkeit, um zumindest teilweise befriedigt zu werden.

Unser hoher Spezialisierungsgrad im Bereich der Nachlassinsolvenzen kommt – statistisch belegbar – in weit überdurchschnittlichen Eröffnungs- und signifikant erhöhten Befriedigungsquoten für ungesicherte Gläubiger zum Ausdruck. » Mehr erfahren

Testamentvollstreckung

Anzahl und Umfang großer Privatvermögen nehmen in Deutschland seit Jahren kontinuierlich zu. Mit zunehmendem Umfang eines dem entsprechenden Nachlasses wächst naturgemäß die Komplexität und damit das Bedürfnis für eine professionelle Nachlass-Auseinandersetzung bzw. Abwicklung.

Das Rechtsinstitut der Testamentsvollstreckung bietet Unternehmerpersönlichkeiten die Möglichkeit, bereits lebzeitig eine hierzu geeignete Person für den Fall der Fälle auszuwählen und einzusetzen – den sogenannten Testamentsvollstrecker. » Mehr erfahren

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