Zu unserem Selbstverständnis als professioneller Verwaltungs-Treuhänder gehört, dass wir in den entsprechenden Fällen keine Rechtsberatung im klassischen Sinne, insbesondere keine erbrechtliche oder erbschaftssteuerliche Beratung erbringen. Als unabhängiger Dienstleister arbeiten wir nach Möglichkeit eng mit den jeweiligen bereits im Fall befindlichen anwaltlichen und steuerlichen Beratern des Erblassers bzw. seiner Erben zusammen. Wo entsprechende Kooperationen nicht ausreichen, nicht möglich oder nicht erwünscht sind, stellen wir aus eigenen Mitarbeitern und einem über Jahrzehnte gewachsenen engmaschigen Netz aus Erb- und Restrukturierungsanwälten, nachfolgerechtlich spezialisierten Steuerberatern sowie branchenerfahrenen Interimsgeschäftsführern und Sanierungs-CEOs perfekt auf die Anforderungen des jeweiligen Falles abgestimmte Kompetenzteams zusammen.
Unsere Honorierung erfolgt entweder erfolgsabhängig oder auf der Basis vorab individuell festgelegter Stunden- oder Tagessätze. Hierbei ist es unser Anspruch an uns selbst, dass der finanzielle Mehrwert unserer Dienstleistungen die Kosten unserer Beauftragung in aller Regel deutlich übersteigt.